Medienkommission

Die Medienkommission beider Basel entscheidet darüber, ob Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren einen Kinofilm sehen können. Die Kommission setzt dabei das geeignete Alter fest. Sie überprüft zudem, ob sich der Handel an die Verkaufsbestimmungen von DVDs und Videospielen hält.

Altersfreigaben Kino

Seit dem 1. Januar 2013 werden alle Filme schweizweit durch die Kommission Jugendschutz im Film beurteilt. Die Kommission setzt für die ganze Schweiz Alterseinstufungen für öffentliche Filmvorführungen und neu erschienene DVDs fest. Die Alterseinstufungen gelten als Empfehlungen für die Kantone, die Branche, die Eltern oder Lehrpersonen.

Die Medienkommission beider Basel übernimmt für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der Regel die Einstufungen der Kommission Jugendschutz im Film als verbindliche Vorgabe.

Verkaufsbestimmungen DVD und Videospiele

Die Branche hält sich an einen Verhaltenskodex zur Selbstkontrolle. Für den Verkauf von DVDs ist dies der Movie Guide - Code of Conduct; für den Verkauf von Spielen der Code of Conduct zum Jugendschutz. Der Handel verpflichtet sich mit einer Unterzeichnung der Codes, sich an die Altersfreigaben anerkannter Bewertungssysteme zu halten. Für den Verkauf von DVDs gelten die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK; für Videospiele die Bewertungen von USK oder PEGI.

Die gesetzlichen Bestimmungen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft unterstützen diese Selbstkontrolle der Branche. Die Medienkommission überprüft, ob sich der Handel in den beiden Kantonen an die Verkaufsbestimmungen der Branche hält.

Mitglieder

Die Mitglieder der bikantonalen Medienkommission werden vom Regierungsrat gewählt. Sie setzen sich zusammen aus Lehrpersonen, Dozierenden, Kunstschaffenden und Fachleuten aus der Sozialarbeit, des Rechts und der Wirtschaft. Die Mitglieder der Medienkommission haben zudem Einsitz in der schweizweiten Kommission.

» Mitglieder der Medienkommission (Kanton Basel-Stadt)

Gesetzliche Grundlage

Der Auftrag der Medienkommission beider Basel stützt sich auf das Film- und Trägermediengesetz vom 9.6.2010.

» Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG)

» Verordnung zum Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG)